Scheinwerfereinstellgeräte
Wichtige Information
Moderne Scheinwerfereinstellgeräte nach §29StVZO
Wichtige Information zu Scheinwerfereinstellgeräten !
Die am 20. Februar 2014 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlichte Richtlinie zur
Überprüfung der Scheinwerfereinstellung von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung (HU)
nach § 29 StVZO (HU-SW-Prüfrichtlinie) wurde mit der Verkehrsblattverlautbarung Nr. 115 vom 28.06.2016
um Kalibrieranforderungen für das Scheinwerfereinstellgerät und seine Aufstellfläche erweitert.
Diese Richtlinien sind verpflichtend!
Grundsätzlich gilt:
Alle MAWEK Scheinwerfereinstellgeräte erfüllen die neue Richtlinie.
Alle MAWEK Scheinwerfereinstellgeräte sind offiziell zugelassen (Baumusterfreigabe durch TÜV).
Alle MAWEK Scheinwerfereinstellgeräte sind kalibrierbar (besonders die Modelle mit höhenverstellbarem
Rad (Neigungsausgleich Fußboden)